Das Urheberrecht in der Schweiz soll revidiert werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 11. Dezember 2015 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Über 1200 Antworten sind beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingetroffen. Unter anderem haben wir auch von der Digitalen Gesellschaft und der Digitalen Allmend eine Stellungnahme eingereicht.
Das eine derart grosse Zahl an Antworten eingegangen ist, hat damit zu tun, dass das Urheberrecht im Internet-Zeitalter alle Branchen und alle Bevölkerungsschichten betrifft. Es geht beim Urheberrecht zum Beispiel darum, wie wir das Kulturgut unserer Gesellschaft, insbesondere dasjenige aus dem 20. Jahrhundert in unsere Zeit retten können. Es geht darum, wie wir sicherstellen können, dass die Wissenschaft in allen Bereichen forschen und sich austauschen kann ohne immer mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Es geht darum, wie wir dem Aspekt des Internets, dass es ein Kommunikations- und nicht ein Konsumationsmedium ist gerecht werden können. Es geht schlicht und einfach darum, wie wir sicherstellen können, dass das Internet sein emanzipatorisches Potential voll entwickeln kann und so allen Menschen den freien Zugang zu Wissen und Information und vor allem auch die Möglichkeit der freien Kommunikation und künstlerischen und wissenschaftlichen Entfaltung und Entwicklung bietet.
Die grossen Unterhaltungskonzerne und einige Kulturschaffende sehen das nicht so. Sie glauben, es ging nur um sie, und nur darum, ihnen die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Einkommen zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sie zu allem bereit und nehmen jeden Kollateralschaden in Kauf und sei er auch noch so gravierend. Sie wollen keinen Kompromiss, sondern die totale Kontrolle über das Netz und die Inhalte. Das hat sich sehr schön gezeigt, als die umstrittene AGUR12, eine Arbeitsgruppe die im Jahr 2013 Vorschläge für eine Revision des Urheberrechts erarbeitet hat, ihren Schlussbericht veröffentlichte. Das einzige was ihnen wichtig war, waren die Massnahmen zur Bekämpfung der so genannten Internet-Piraterie.
Umso erfreulicher war es zu sehen, dass das IGE ein Jahr später einen Gesetzesentwurf vorlegte, der sich nicht alleine auf diese schädlichen Massnahmen mit zweifelhaften Nutzen stützte, sondern auch so wichtige Aspekte wie den Umgang mit den verwaisten Werken oder die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften beinhaltete. Dieser erweiterte Umfang war es denn auch, der dazu führte, dass wir uns konstruktiv am Vernehmlassungsprozess beteiligten. Ich habe zum Beispiel intensiv in der Task Force URG mitgearbeitet, die über 50 Gedächtnisinstitutionen der Schweiz zusammenfasst und sich mit grossem Engagement und viel Fachwissen mit der Revisionsvorlage auseinandergesetzt hat.
Das Vernehmlassungsgesetz (VLG) sieht vor, dass der Bundesrat die Stellungnahmen zur Kenntnis nimmt, gewichtet und bewertet, einen Zusammenfassenden Bericht schreibt (Art. 8) und diesen zusammen mit allen Antworten auf die Vernehmlassung veröffentlicht (Art. 9.). Das macht auch Sinn, denn nur so ist es den Betroffenen möglich überhaupt zu sehen, wo denn die Differenzen sind und welche Partei welche Meinung vertritt. Erst wenn ein solcher Bericht vorliegt kann überhaupt über das weitere Vorgehen nachgedacht werden.
Bis vor 2 Wochen gab es keinen Grund daran zu zweifeln, dass auch im laufenden Revisionsprozess des Urheberrechts das Verfahren so durchgeführt wird. Das heisst, alle die eine Vernehmlassungsantwort eingereicht haben, warteten auf den Bericht zur Vernehmlassung des Bundesrates.
Offenbar hat aber der Druck der US-Unterhaltungsindustrielobby, unterstützt durch einheimische Kulturschaffende, die immer noch glauben, die Massnahmen gegen die sogenannte Internet-Piraterie würde ihnen etwas nützen und wahrscheinlich in Allianz mit den Verwertungsgesellschaften, die sich nicht auf die Finger schauen lassen wollen, dazu geführt, dass sogar eine SP Bundesrätin bereit ist, sich lieber einer Kabinettspolitik zu bedienen anstatt sich auf die bewährten traditionellen partizipativ-demokratischen Prozesse der Schweiz zu verlassen.
Anstatt den Vernehmlassungsbericht zu veröffentlichen, hat Bundesrätin Sommaruga kurzerhand die AGUR12, die ja mit ihrem Schlussbericht vom Dezember 2013 ihr Mandat eigentlich abgeschlossen hat, sowie “weitere betroffene Kreise” – wer immer das auch sein mag – zu einer Sitzung eingeladen und dort über den Zwischenstand der Vernehmlassung berichtet. Und wenn man auch hier schon verwundert die Augen reiben könnte kommt es noch besser: Sie hat diese Gruppe damit beauftragt einen Gesetztesentwurf zu erarbeiten, der sich nur noch auf die damaligen Vorschläge der AGUR12 stützt. Dies ohne dass man sich offenbar mit den hunderten von eingegangene Voten im Rahmen der Vernehmlassung auseinandersetzen will und ohne, dass diejenigen die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben darüber informiert wurden, dass ihre Meinung nun doch nicht gefragt und ihre Arbeit für die Katz gewesen sei. Die weiteren Details dazu können bei Martin Steiger nachgelesen werden.
Ein solches Vorgehen ist ein Affront sondergleichen für die mehr als 1200 Organisationen und Personen, die sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt haben und es ist ein Hohn für unsere Demokratie, solche Pseudoverfahren durchzuführen um dann trotzdem einfach die Interessenvertreter mit dem grössten Portemonnaie ihr Gesetz schreiben zu lassen.
Die Task-Force URG ist zurecht empört und hat sich deswegen entsprechend schriftlich bei Bundesrätin Sommaruga geäussert. Die Digitale Gesellschaft und die Digitale Allmend haben heute dazu aufgerufen, die AGUR12 sofort aufzulösen und wieder zurückzukehren zum rechtstaatlichen und demokratischen Prozess der Vernehmlassung.
Wenn dann die Vernehmlassungsergebnisse einmal vorliegen, muss sichergestellt werden, dass in der weiteren Entwicklung alle Betroffene eingebunden werden und nicht einfach nur die Interessenvertreter der Grosskonzerne und der Verwertungsgesellschaften.
Das Urheberrecht betrifft uns alle. Die Zeiten in welchen dieses Gesetz in den Hinterzimmern der Lobbyistenkanzleien geschrieben werden konnte, müssen endlich vorbei sein. Es gilt bei einer Revision des Urheberrechts nicht nur die Interessen von Hollywood und den grossen Musiklabels gerecht zu werden, sondern auch die gesellschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen und insbesondere dafür zu sorgen, dass sich Kultur, Wissenschaft und die Menschen gemäss den vorliegenden technischen Möglichkeiten frei entfalten und entwickeln können.
(Interessenbindungen: Ich bin Mitglied der Digitalen Gesellschaft, der Digitalen Allmend und der Kerngrupppe der Task-Force URG)
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