Kurt Maloo und die Entstehung des Textes von «The Captain of Her Heart»

Stable Diffusion
Bild: Stable Diffusion

Wie ich heute per Zufall auf LinkedIn erfahren habe, durfte Kurt Maloo, der Texter des Double-Hits aus den 1980er-Jahren, «The Captain of Her Heart», kürzlich seinen siebzigsten Geburtstag feiern.

Ich finde den Song nach wie vor grossartig und das ist sehr wahrscheinlich nicht einfach einem verklärten Blick in meine Vergangenheit geschuldet.

Als ich den Beitrag von Gerry Reinhardt auf flashback.fm gelesen habe, habe ich mich an einen früheren Beitrag im Tages-Anzeiger erinnert und eine kurze Google Suche hat ihn dann auch zutage gebracht.

In diesem Beitrag hat Kurt Maloo erläutert, wie der Songtext entstanden ist:

Der Text sei ihm zugeflogen, was eine ziemlich merkwürdige Erfahrung gewesen sei. «Es war fast ein wenig so, als sei ich bloss ein Medium gewesen», erinnert er sich.

Die eine grosse Melodie – Tages Anzeiger – 20. August 2014 (Paywall)

Zum finanziellen Impact des Songs für Kurt Maloo steht im Artikel:

Noch immer machen die Tantiemen des Captains einen Grossteil von Maloos Einkommen aus. Ohne den Song käme er nicht über die Runden.

Die eine grosse Melodie – Tages Anzeiger – 20. August 2014 (Paywall)

Das ist ein schönes Beispiel für zwei Aspekte des Urheberrechts.

  1. Das Urheberrecht hat nichts damit zu tun, jemanden für seine “Leistung” zu entschädigen. Das wird zwar immer wieder angenommen und vor allem, wenn es darum geht, das Monopolrecht noch weiter auszudehnen, behauptet. Das Beispiel Maloo zeigt, dass er mehr oder weniger leistungsfrei während fast dreissig Jahren eine Rente erhalten hat. Wie es heute aussieht, weiss ich nicht.
  2. Der kreative Output entsteht in der Regel ohne willentliches Zutun, des kreativen Menschen. Es “macht” mit ihm vielmehr, als dass er oder sie “macht”. Die Schilderung von Maloo deckt sich mit vielen anderen ähnlichen Beschreibungen des kreativen Prozesses. Es ist m.E. schwierig darauf aufbauend ein Monopolrecht zu begründen, welches sogar noch siebzig Jahre nach dem Tod der offensichtlich nicht handelnden Person, genutzt werden kann.

Damit wir keine Missverständnisse aufkommen lassen. Ich vergönne Kurt Maloo sein Glück auf keinen Fall. Es geht nicht um Neid, sondern einzig darum, zu zeigen, dass die Argumente für ein Urheberrecht auf dünnem Eis stehen.

Doch lasst uns nun einfach den Song geniessen 🙂

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