Ist die Nutzung von Werken im Rahmen von Machine Learning eine Vervielfältigung im urheberrechtlichen Sinne?

Im Beitrag der Sendung 10 vor 10 vom 11. Juli 2023 : „US-Autorinnen und -Autoren verklagen KI-Entwickler“ macht Prof. Florent Thouvenin einen interessanten und sinnvollen Vorschlag, wie man die Frage nach der Rechtmässigkeit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Trainings von Machine-Learning-Modellen beantworten könnte.

Im Urheberrecht ist vorgesehen, dass die Vervielfältigung eines Werkes nur mit Erlaubnis der Rechteinhaberschaft möglich ist. Auch eine Speicherung eines Werkes in einem Computersystem wird als Vervielfältigung betrachtet.

Thouvenin schlägt nun vor, dass wir im Rahmen von Machine-Learning-Trainings-Daten nicht von Vervielfältigung im urheberrechtlichen Sinne sprechen, da durch diese Speicherung und das Training das Werk als solches nicht von anderen Menschen rezipiert werden kann.

Ich finde, dass das ein äusserst sinnvoller Vorschlag ist, aber meine Hoffnung ist klein, dass sich dieser durchsetzen wird.

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