Verhältnisblödsinn: 22 Monate bedingt für Filme abfilmen

In Deutschland wurde offenbar ein Paar zu einem Jahr und 10 Monaten, bzw. 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt weil sie Filme in Kinos abgefilmt und dann an Release-Gruppen verkauft haben. Was für ein Verhältnisblödsinn. (via NZZ Online, Bewährungsstrafe für Abfilmer-Pärchen)

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