Das Leistungsschutzrecht liegt leider wieder auf dem Tisch.

Screenshot Medienwoche Beitrag Leistungsschutzrecht vom 11. Januar 2022

Am Montag, 31. Januar 2022 werde ich für die Digitale Gesellschaft an einer Anhörung auf Einladung der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) versuchen zu erklären, warum das Leistungsschutzrecht für Medienverlage, auch zwei Jahre nachdem wir das schon einmal im Parlament diskutiert haben, keine bessere Idee geworden ist.

Zur Erinnerung: Damals wurde im Rahmen der Revision des Urheberrechts versucht, über eine Ständeratskommission, in letzter Sekunde diese schädliche Idee in das Gesetz zu schmuggeln. Das Manöver konnte damals vor allem auch durch unsere Intervention gestoppt werden.

Die Medienkonzerne versuchen nun mit allen Mitteln, was vor zwei Jahren nicht geklappt hat, doch noch durchzubringen. Einerseits flankiert durch einen äusserst dürftigen Bericht des Bundesrates über die Wirksamkeit der besagten letzten Urheberrechtsrevision, andererseits über den vom Bakom geleiteten Mediendialog.

Ich habe für die Medienwoche kürzlich eine Beurteilung zu diesem Bericht publiziert. Der Beitrag ist auch bei der Digitalen Gesellschaft verfügbar.

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