In Deutschland können wir nun sehr schön beobachten, wie schädlich ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist. Google hat sich an das neue Gesetz gehalten und die Inhalte der Verlage, die ihr keine kostenlose Lizenz für die sogenannten “Snippets” geben wollten, nur noch “Gesetzteskonform” in den Suchresultaten aufgeführt, was logischerweise für die betroffenen Verlage zu massiven Traffic-Einbussen geführt hat. Diese, insbesondere Axel Springer, haben mittlerweile klein beigegeben und lassen von Google die Artikelvorschauen kostenlos anzeigen. Doch wer (noch) kein “Google” ist und als Startup oder kleiner Nischenplayer neue Angebote lancieren will, kann natürlich nicht wie Google kostenlos auf die Inhalte zugreifen.
Ein wunderbares Beispiel dafür, wie eine Regulierung die nur darauf ausgerichtet ist, einer bestimmten Anspruchsgruppe besondere Privilegien zu sichern, massiven wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden anrichtet.
Auch wenn es derzeit in Sachen Leistungsschutzrecht in der Schweiz eher ruhig ist, müssen wir damit rechnen, dass dieses Thema mit der kommenden URG-Revision, die der Bundesrat auf der Grundlage des AGUR12-Berichts derzeit anpackt, wieder auf dem Tisch liegt. Wir tun in der Schweiz gut daran, die Fehler die Deutschland gemacht hat nicht zu wiederholen, wenn wir eine prosperierende, vielfältige Medienlandschaft in der Schweiz wollen.
Kommentare