Die DSGVO der EU muss häufig auch von Schweizer Unternehmen bzw. Anbietern von Online-Angeboten berücksichtigt werden. Rechtsanwalt Martin Steiger hat die Antworten auf die Frage, wann die DSGVO auch in der Schweiz gilt hier zusammengefasst.
Wenn man als Schweizer Anbieter unter die DSGVO fällt, muss man in der Regel einen sogenannten Datenschutzvertreter in der EU organisieren. Da wir das für unsere Unternehmen auch benötigten, haben wir gemeinsam das Angebot datenschutzpartner.ch entwickelt und bieten dort neben dem Datenschutzvertreter in der EU auch einen Generator zur Erstellung von rechtssicheren Datenschutzerklärungen an.
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