Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer zerpflückt das geplante Nachrichtendienstgesetz (NDG)

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Im Gespräch mit Martin Willhelm für Newsnet (u.A. Der Bund, Tages-Anzeiger, Basler Zeitung) hält Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer den Finger auf die wunden Punkte beim geplanten neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) des VBS :

In der öffentlichen Debatte ist allerdings zu wenig zur Sprache gekommen, dass wir vor einem grundlegenden Systemwechsel stehen. Das Gesetz weist dem Nachrichtendienst viele neue Aufgaben zu und gibt ihm Instrumente, die bisher der Kriminalpolizei vorbehalten waren oder ganz neu sind.

Die Medienschaffenden werden vor Abhörungen nicht verschont bleiben:

Auch für geheime Datenbeschaffungen wie Abhöraktionen oder die Kabelaufklärung wird nicht festgelegt, dass die Medienfreiheit und das Redaktionsgeheimnis zu respektieren sind.

und weiter:

…dass Journalisten, etwa solche kleiner, parteipolitisch abseits stehender Blätter, Ziele des Nachrichtendienstes wurden, ist kein Geheimnis.

Dann zum immer wieder erwähnten Argument, dass Abhöraktivitäten ja richterlich genehmigt sein müssen:

Den Entscheid fällt ein einzelner Verwaltungsrichter in einem geheimen Verfahren. Er hat nur den Antrag des Nachrichtendienstes zur Verfügung, eine Gegenmeinung fehlt ihm. Nötig wäre ein kontradiktorisches Verfahren. Die USA haben inzwischen zumindest einen Anwalt der Betroffenen eingeführt, der deren Interessen wahrnimmt, ohne dass diese davon erfahren. Eine ähnliche Lösung fehlt im Nachrichtendienstgesetz

Ein einzelner Mensch entscheidet also im Geheimen einzig aufgrund des Antrages des Nachrichtendienstes. Wie es sein kann, dass hier nicht die Alarmglocken läuten, ist mir ein Rätsel.

Dann zur fehlenden nachträglichen Information der Betroffenen:

Beim Einsatz von Informanten oder von Trojanern im Ausland oder bei einer Kabelaufklärung gibt es aber keine Mitteilung. Wer gar nie erfährt, dass er überwacht wurde, kann sich nicht wehren.

Und zum so genannten Auskunftsrecht:

Die Überschrift dieses Artikels ist eigentlich irreführend. Der Nachrichtendienst erteilt grundsätzlich keine Auskunft. Ein Person hat nur das Recht, eine unabhängige, geheime Überprüfung zu verlangen. Ausnahme: Ist nichts gespeichert, kann der Nachrichtendienst das gelegentlich mitteilen. Das Bedenklichste dabei ist für mich, dass bei Auskunftsbegehren explizit jeder Rechtsschutz ausgeschlossen wird. Das nimmt Zehntausenden von Menschen jede Möglichkeit, sich zu wehren.

Und auf die Frage ob der Schweizer Nachrichtendienst in Zukunft noch kontrolliert werden kann:

Wir schaffen da eine geheime Staatsgewalt, die sich weitgehend der demokratischen Kontrolle durch die Öffentlichkeit entzieht.

Wir stellen fest, dieses Gesetz ist durch und durch problematisch und muss unbedingt verhindert werden. Macht Euch bereit für die Mithilfe bei der Unterschriftensammlung zum Referendum.

Das komplette Interview mit Rainer J. Schweizer vom 4. September 2015: «Wir schaffen da eine geheime Staatsgewalt»

Kommentare

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  1. Die neuen Gesetze gehen von einem grundlegend falschen Ansatz aus: Sie regeln, was die Nachrichtendienste dürfen, aber niemand kontrollieren kann (Stichwort NSA).
    – Der richtige Ansatz besteht vorliegend im Schutz der Opfer: Die Nachrichtendienste sollen nur anklagen dürfen, wem der Staat unentgeltlich eine spezialisierte AnwältIn zugesteht.
    – Wir haben in der Fichen-Affäre gelernt, was sonst mit Schutz-losen Opfern passiert: Verlust des Jobs – Verlust der Nerven – Verlust der Familie – Verlust der Existenz.

    Es gab Hunderte von Opfern in der Fichen-Affäre. Wir haben Nichts gelernt.

    Ich konnte die Problematik mit Prof. Herfried Münkler (Humboldt Universität Berlin; Berater von Regierungen) besprechen. Wir sind uns darin einig. Bei Rückfragen stehe ich zur Verfügung.