Buchpreisbindung – Stürmische Zeiten für Verlage?

Ich kann ja noch einigermassen nachvollziehen, dass kleine Buchhandlungen der Meinung sein können, dass Ihnen die Wiedereinführung der Buchpreisbindung etwas mehr Handlungsspielraum gibt. Wenn ich auch davon überzeugt bin, dass dieser Zusatznutzen im Vergleich zu den Herausforderungen, denen diese kleineren Händler gegenüber stehen, viel zu klein ist. Kommt dazu, dass das Buchpreisbindungsgesetz ja den Endverkaufspreis bindet und nicht den Einkaufspreis für den Händler. Die grossen Buchhandelskonzerne werden also auch in Zukunft zu viel tieferen Preisen einkaufen können als die kleinen Geschäfte. 

Eingentlich wollte ich mich ja für eine Weile nicht mehr zu diesem Thema äussern, aber der Beitrag „Stürmische Zeiten für Verlage: Verlagsvielfalt ist bedroht“ auf der Website der Befürworter-Kampagne, lässt mich seit gestern nicht mehr los. Es ist eigentlich schade, dass ich dort nicht kommentieren kann, dann würde vielleicht eine Diskussion dort stattfinden, wo sie angestossen wurde. Nun denn…

Es schreibt also der Verleger Daniel Gaberell, dass die Buchpreisbindung für seinen kleinen Verlag „Herausgeber.ch“ überlebenswichtig sei. In seinem Argument führt er an, dass er zwar seine Bücher auch mit Zuschüssen finanziert, aber dass es für ihn aufgrund der kleinen Auflage seiner Produktionen eine Rolle spielt, zu welchem Preis ein Buch im Laden verkauft wird. Er spricht dabei klar vom Endverkaufspreis, der ja zukünftig gebunden sein soll. Zitat:

Verkaufen wir 1000 Bücher zum Ladenverkaufspreis von 48 Franken, geht unsere Verlagsrechnung normalerweise auf. Entscheiden sich die Buchhandlungen beim selben Buch für einen Ladenverkaufspreis von 32 Franken, scheint uns das verlegerische Risiko bereits sehr hoch und wir würden von betreffenden Produktionen absehen.

Auf den ersten Blick mag dies für jemanden, der keiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit nachgeht, einleuchten. 1000 Bücher zu 48 Franken verkauft, bringt mehr als 1000 Bücher zu 32 Franken verkauft. Nur, stimmt hier etwas ganz wichtiges nicht! Für den Verlag ist es völlig egal, zu welchem Preis der Händler das Buch verkaut, er nimmt ja nicht den Endverkaufspreis ein, sondern den Händlerpreis.

Wenn der Herr Gaberell also entscheiden will, dass sein Buch im Laden CHF 48 kosten sollte, kann er das auch ohne Buchpreisbindung jederzeit tun. Er gibt dann eine unverbindliche Preisempfehlung ab. Auf diesen Endverkaufspreis gibt es dann für den Buchhändler einen Rabatt, zum Beispiel 35%, zu welchem der Buchhändler das Buch einkauft. Lassen wir hier der Einfachheit halber die Mehrwertsteuer weg, dann kommen wir zu einem Einkaufspreis für den Buchhändler von CHF 31.50.

Ohne Buchpreisbindung ist es so, dass dieses Buch nun, beim Händler A zu CHF 48 verkauft wird, beim Händler B vielleicht zu CHF 45 beim Händler C für CHF 38, weil es schon lange da liegt und er es loswerden möchte, und beim Händler D sogar CHF 55, einfach weil er das so entschieden hat. Dem Verleger kann das, rein monetär gesehen ziemlich egal sein. Er bekommt für jedes Buch einfach CHF 31.50.

Daran ändert auch Buchpreisbindung nichts. Sie hat auf seinen Geschäftsgang überhaupt keinen Einfluss und ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum Herr Gabarell hier etwas völlig anderes schreibt.

Es kann natürlich sein, dass ich etwas grundlegendes ausser Acht gelassen habe und ich lasse mich da gerne aufklären. Aber es würde mich stark wundern, wenn die kaufmännischen Grundlagen in der Buchbranche nicht gelten würden.

(Bild: © Mikael Damkier – Fotolia.com) 

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