Thomas Borer in „Lüthi und Blanc“ : Vielleicht rechtens aber kaum richtig !

Der ehemalige Botschafter Thomas Borer wehrt sich dagegen, dass seine Person als inhaltliches Element in der Schweizer Seifenoper "Lüthi und Blanc" verwendet wird. Urs Durer vom Schweizer Fernsehen argumentiert juristisch, es sei rechtens. (NZZ am Sonntag, 24. Sept. 2006, S. 17, auch online verfügbar).

Es ist gut möglich, dass sich das Schweizer Fernsehen juristisch durchsetzen wird. Die Frage ob dieser Umgang mit den Wünschen eines Menschen auch richtig ist, ist damit aber nicht beantwortet. Offenbar möchte Herr Borer nicht in dieser Sendung erwähnt werden. Es gibt für mich keinen Grund diesen Wunsch nicht zu respektieren. Dass das Schweizer Fernsehen die Sendungen schon abgedreht hat, stellt natürlich ein Kostenfaktor dar, ist aber letztlich deren Problem.

Respekt gegenüber den Mitmenschen bedeutet auch, deren persönlichen Willen zu achten. Niemand sollte sich die Freiheit herausnehmen, sich einfach darüber hinwegzusetzen, auch keine Medienschaffenden. Ich plädiere hier nicht für ein opt-in Verfahren in solchen Fragen, dass wäre sicher zuviel des Guten. Aber ein einfaches opt-out, wie in diesem Falle, sollte eigentlich für jedes öffentlich zugängliche Medium selbstverständlich sein. Ausser es handelt sich um eine Gelenegheit von öffenltichem Interesse, die wir aber nicht mit öffentlicher Interessiertheit verwechseln sollten.

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