Solarpflicht bei Neubauten im Kanton Aargau

Die Bundesversammlung hat am 30. September 2022 eine Revision des Energiegesetzes (EnG)verabschiedet und diese Revision per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung im Winter mit Strom versorgt wird.
Der neue Artikel 45a des Gesetzes schreibt vor, dass bei Neubauten ab einer anrechenbaren Grundfläche von mehr als 300 m2 Solaranlagen auf den Fassaden oder dem Dach installiert werden müssen.

Die Kantone müssen die Ausnahmen regeln. Bis diese auf Basis eines Gesetzes vorhanden sind, müssen die Kantone die Umsetzung temporär auf dem Verordnungsweg an die Hand nehmen.

Der Aargauer Regierungsrat hat darum die kantonale Energieverordnung (EnergieV) ergänzt und so die Solarpflicht bei Neubauten bzw. die Ausnahmen, entsprechend geregelt. In diesem Infoblatt aus dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt sind die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt und erläutert.

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