SP Aargau verlangt Anpassung der Prämienverbilligung

Nach dem Bundesgerichtsentscheid, den die SP des Kantons Luzern durch ihre Klage gegen den Kanton Luzern, ausgelöst hat ist es für die SP Aargau klar, dass auch unser Kanton sein Regime zur Prämienverbilligung anpassen muss.

Seit Jahren weist die SP Aargau auf die ungenügenden Prämienverbilligungen im Kanton hin. Die Prämienbelastung für Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen – ohne Anspruch auf EL oder Sozialhilfe – hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Betroffen von diesem Anstieg sind insbesondere Haushalte mit Kindern.

Die SP verlangt vom Regierungsrat eine sofortige Überprüfung und Anpassung an die vom Bundesgericht festgelegte Einkommensgrenze. Gabriela Suter, Präsidentin SP Aargau, erklärt: «Wir erwarten vom Regierungsrat, dass er unverzüglich Anpassungen der Prämienverbilligungen in die Wege leitet. Falls am zu tiefen Grenzwert festgehalten wird, wird die SP den Kanton verklagen und den Versicherten zu ihrem Recht verhelfen.»

Medienmitteitung der SP Aargau vom 27.1.2019

(Offenlegung: Ich bin Mitglied der Geschäftsleitung der SP Kanton Aargau)

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