Am 25. September 2022 wurde auch einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Unterstützung der Finanzierung der AHV zugestimmt.
Der Normalsatz wird von derzeit 7.7 % auf 8.1 % steigen. Der reduzierte Satz steigt von 2.5 % auf 2.6 % und der Sondersatz für Beherbungen steigt von 3.7 % auf 3.8 %.
Die neuen Sätze gelten voraussichtlich ab 1. Januar 2024. Im Dezember wird der Bundesrat voraussichtlich informieren.
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