Die neuen Mehrwertsteuersätze nach der AHV-Abstimmung treten per 1. Januar 2024 in Kraft

Am 25. September 2022 wurde auch einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Unterstützung der Finanzierung der AHV zugestimmt.

Der Normalsatz wird von derzeit 7.7 % auf 8.1 % steigen. Der reduzierte Satz steigt von 2.5 % auf 2.6 % und der Sondersatz für Beherbungen steigt von 3.7 % auf 3.8 %.

Die neuen Sätze gelten voraussichtlich ab 1. Januar 2024. Im Dezember wird der Bundesrat voraussichtlich informieren.

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