Rückwirkend auf den 1. September bezahlt Google via SUISA an die Schweizer Komponisten und Texter einen Beitrag, wenn deren Musik auf der beliebten Videoplattform erklingt. Diese Einigung ist grundsätzlich zu Begrüssen, verhindert sie doch Zustände wie in Deutschland, wo ein grosser Teil der Videos, die Musik beinhaltet, nicht gesehen werden können.
Allerdings ist es problematisch, dass der Inhalt des Vertrages, und vor allem die Höhe und die Kalkulationsgrundlagen der Entschädigung nicht öffentlich sind. Weiterhin ist es wichtig, dass nicht nur Grosskonzerne wie Google musikbasierte Dienste anbieten können, sondern dass auch kleine Unternehmen und Start-Ups ohne grossen Transaktionsaufwand Lizenzrechte erwerben können. Es muss möglich sein, ohne eigene Anwaltstruppe und ohne monatelange Verhandlungen Inhalte für die Nutzung im Netz zu lizenzieren, sodass neben den grossen Unterhaltungskonzernen auch viele kleine Nischenanbieter entstehen können.
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