Der Bundesrat hat heute in Erfüllung von zwei Postulaten, einen interessanten Bericht über die rechtlichen Aspekte von virtuellen Währungen am Beispiel der Bitcoins veröffentlicht. Im Moment sieht er keinen regulatorischen Handlungsbedarf, weil sich virtuelle Währungen nicht im rechtsfreien Raum bewegen und illegale Handlungen auch wenn Bitcoins im Spiel sind, illegal bleiben.
Verträge mit virtuellen Währungen sind grundsätzlich durchsetzbar und Straftaten können geahndet werden. Bestimmte Geschäftsmodelle aufgrund von virtuellen Währungen unterstehen den Finanzmarktgesetzen und bedürfen einer Unterstellung unter die Finanzmarktaufsicht. Der berufsmässige Handel mit virtuellen Währungen und der Betrieb von Handelsplattformen in der Schweiz fällt grundsätzlich unter das Geldwäschereigesetz.
Es ist erfreulich festzustellen, dass der Bundesrat hier klar und deutlich festhält, dass die virtuelle Realität, der digitale Raum, das Internet oder wie immer wir das Phänomen der digitalen, vernetzten Welt bezeichnen wollen, kein rechtsfreier Raum darstellt. Verstösse gegen die Gesetze sind auch dann noch Verstösse gegen die Gesetzte, wenn diese durch die Nutzung von Computertechnik oder das Internet stattfinden. Darum kann die Unterhaltungsindustrie wenn sie irgendwo schwerwiegende Verstösse gegen das Urheberrecht feststellt, um nur um diese ginge es ihnen, wie sie sagen, auch jetzt schon ohne Probleme dagegen vorgehen. Der rechtsfreie Raum Internet, der endlich gesäubert werden müsse, ist ein Mythos.
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