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    Datenschutz Plaudereien DAT085 Mastodon - Schreenshot

    Rechtliche Aspekte zum Betrieb einer eigenen Mastodon-Instanz

    In der Folge 085 des Podcasts Datenschutz Plaudereien hat Martin Steiger mit Simon Schlauri ein spannendes Gespräch zu den rechtlichen Aspekten zum Betrieb einer eigenen…

    Andreas Von Gunten 25. Januar 2023
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    Verstossen generative K.I-Systeme gegen das Urheberrecht?

    Es war absehbar, dass es gegen die Anbieter von generative K.I.Systemen klagen hageln wird. In den USA ist eine Sammelklage von Künstler:innen gestartet worden, die…

    Andreas Von Gunten 19. Januar 2023
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    Webinar Datenschutzpartner Academy Technische und organisatorische Massnahmen TOM - Screenshot vom 16.1.2023

    Webinar der Datenschutzpartner Academy zu den Technischen und organisatorischen Massnahmen TOM

    Grundvoraussetzung für den Datenschutz ist die Gewährleistung der Datensicherheit. Diese wird durch die sogenannten technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM) erreicht. Das klingt zwar komplex und…

    Andreas Von Gunten 16. Januar 2023
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    ChatGPT plaudert wild drauflos

    Martin Steiger zeigt im Blogbeitrag «ChatGPT fabuliert über das schweizerische Datenschutzrecht», wie wenig ChatGPT über das Schweizer Datenschutzrecht weiss. Das wäre eigentlich kein Problem, wenn…

    Andreas Von Gunten 11. Dezember 2022
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    YouTube Video Transkripte

    YouTube ermöglicht in vielen Videos, sich ein Transkript anzeigen zu lassen. Im Web-Client von YouTube findest Du das Transkript, wenn Du unter dem Videoplayer rechts…

    Andreas Von Gunten 11. Dezember 2022
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    Dyson Zone – Kopfhörer mit Luftfilter

    Dieses merkwürdige Produkt von Dyson soll ab März 2023 in den USA für 949 USD verfügbar sein. Ich bin wirklich sehr gespannt, wann ich der…

    Andreas Von Gunten 8. Dezember 2022
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    Screenshot Website Resemble.ai am 7.12.2022

    Generative Voice von Resemble.ai

    Die Software resemble.ai ermöglicht, die eigene Stimme zu synthetisieren und diese dann via API sprechen zu lassen. Im Gegensatz zu Descript soll das auch bereits…

    Andreas Von Gunten 7. Dezember 2022
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    Screenshot Webinar Datenlöschung von Datenschutzpartner Academy vom 5.12.2022

    Datenschutzpartner Academy Webinar zum Thema Löschen von Daten

    Am Donnerstag, 8. Dezember um 16:00h findet wieder ein Webinar der Datenschutzpartner Academy statt. Dieses Mal geht es um die Frage, welche Daten wann und…

    Andreas Von Gunten 5. Dezember 2022
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    ChatGPT – Konversationen

    Vor zwei Tagen wurde ein besonderes Tool online gestellt: Es macht derzeit im Internet unter dem Namen ChatGPT Furore und ist ein künstliches System mit…

    Andreas Von Gunten 4. Dezember 2022
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    Informationelle Selbstbestimmung – Notizen und Links

    Am ersten Datenschutz-Festival am 2. Dezember 2022 hat Florent Thouvenin in einem Vortrag die Forderung nach der informationellen Selbstbestimmung im Grundatz in Frage gestellt. Seine…

    Andreas Von Gunten 3. Dezember 2022
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    Forum Description

    Am ersten Datenschutz-Festival am 2. Dezember 2022 hat Florent Thouvenin in einem Vortrag die Forderung nach der informationellen Selbstbestimmung im Grundatz in Frage gestellt. Seine Hauptaussage ist, dass es im Zeitalter der kompletten digitalen Durchdringung der Welt kaum möglich ist, die Idee dahinter, in der Realität umzusetzen und dass wir in der analogen Welt auch nicht auf die Idee kämen, diese einzufordern. Das bedeute allerdings nicht, dass wir deswegen davon absehen sollten, die möglichen negativen Folgen des Missbrauchs von persönlichen Daten wie Diskriminierung und Manipulation zu bekämpfen.

    Recht auf informationelle Selbstbestimmung?! - Präsentation Florent ThouveninHerunterladen

    In diesem Blog habe ich den Begriff zum ersten Mal im Jahr 2009 erwähnt, als ich bei der Gründung der Piratenpartei Schweiz dabei war und meine Vorstellung darüber, was er bedeutet zwei Jahre später, 2011 mit einer Wahlempfehlung für die Piraten, wie folgt zusammengefasst:

    Wir geben immer mehr Informationen über uns und unser Verhalten im Internet preis, und dies tun wir auch aus guten Gründen. Es ist sinnvoll und nützlich solche Informationen zu teilen, und die interessanten Möglichkeiten die sich daraus ergeben sind erst in Ansätzen sichtbar. Das Hauptproblem dabei ist aber, dass wir oft den Zugang zu diesen, unseren Daten selbst nicht erhalten. Sei dies nun bei wirtschaftlichen bzw. privaten oder bei behördlichen Datensammlungen. Mein Einkaufsverhalten via Cumulus oder Coop Supercard zu tracken und messen wäre eigentlich sinnvoll, wenn ich mit diesen Daten auch selbst arbeiten könnte. Wenn Google, Facebook, Apple & Co Daten von uns erhalten, ist das okay, aber wir sollten den Zugang zu diesen Daten genauso erhalten. Wenn Behörden über uns Datensammlungen anlegen, sollten wir diese auch selber prüfen und verwerten können, usw. Und ich muss alle diese Daten jederzeit löschen lassen können, mindestens in den Datenbanken, in welchen Sie angelegt wurden, auch wenn ich die Daten freiwillig verfügbar gemacht habe. Wir brauchen eine Kultur, in welcher ich jederzeit selber bestimmen kann, welche persönlichen Daten ich mit wem teile, und ich jederzeit auch auf die Datenbanken zugreifen kann, in welchen Daten von mir und über mich gespeichert sind.

    In einem Blogbeitrag bei humanrights.ch zu einem abgewiesenen Vorstoss, das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung im Datenschuztzgesetz zu bestimmen:

    Informationelle Selbstbestimmung bedeutet das Recht des Individuums, grundsätzlich selbst über die Verwendung der Daten zu bestimmen, welche sich auf seine Person beziehen. Gemeint ist also das Recht des Individuums zu entscheiden, wer seine persönlichen Daten nutzt, wem sie weitergegeben und zu welchen Zwecken sie verwendet werden. Letztlich geht es nicht nur um die Anerkennung eines Freiheitsrechts, sondern auch des Eigentumsrechts an den personenbezogenen Daten.

    Die Dissertation «Informationelle Selbstbestimmung - ein Grundrecht im Wandel?» von Stefanie Daniela Waldmeier aus dem Jahre 2016 geht dem Konzept auf den Grund und führt in der Einleitung aus:

    Von der Betroffenenseite wird hier das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ins Felde geführt, welches dem einzelnen den Anspruch einräumen soll, selbst über die Verwendung seiner Daten zu bestimmen. Wer sich jedoch daran wagt herauszufinden, was der Schutzzweck dieses Grundrechts ist, wie sich sein Schutzbereich und Schutzobjekt definieren und was dessen Kernbereich sein soll, wird schnell feststellen, dass vieles unklar ist, dass solche Unklarheiten mit weitgefassten Formulierungen zu überdecken versucht werden oder dass sich gewisse von der Lehre getroffene Annahmen bei genauerer Betrachtung gar als falsch erweisen.

    Die Episode 10 unseres Podcasts Datenschutzplaudereien hatte die Informationelle Selbstbestimmung im neuen DSG zum Thema.