Am ersten Datenschutz-Festival am 2. Dezember 2022 hat Florent Thouvenin in einem Vortrag die Forderung nach der informationellen Selbstbestimmung im Grundatz in Frage gestellt. Seine Hauptaussage ist, dass es im Zeitalter der kompletten digitalen Durchdringung der Welt kaum möglich ist, die Idee dahinter, in der Realität umzusetzen und dass wir in der analogen Welt auch nicht auf die Idee kämen, diese einzufordern. Das bedeute allerdings nicht, dass wir deswegen davon absehen sollten, die möglichen negativen Folgen des Missbrauchs von persönlichen Daten wie Diskriminierung und Manipulation zu bekämpfen.
In diesem Blog habe ich den Begriff zum ersten Mal im Jahr 2009 erwähnt, als ich bei der Gründung der Piratenpartei Schweiz dabei war und meine Vorstellung darüber, was er bedeutet zwei Jahre später, 2011 mit einer Wahlempfehlung für die Piraten, wie folgt zusammengefasst:
In einem Blogbeitrag bei humanrights.ch zu einem abgewiesenen Vorstoss, das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung im Datenschuztzgesetz zu bestimmen:
Die Dissertation «Informationelle Selbstbestimmung – ein Grundrecht im Wandel?» von Stefanie Daniela Waldmeier aus dem Jahre 2016 geht dem Konzept auf den Grund und führt in der Einleitung aus:
Die Episode 10 unseres Podcasts Datenschutzplaudereien hatte die Informationelle Selbstbestimmung im neuen DSG zum Thema.
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