Die SonntagsZeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 9. August 2026 vom Fichenskandal von 1989 und erwähnt, dass auch Bundesräte fichiert wurden, spätere ebenso wie solche, die damals bereits im Amt waren. Ich habe den Skandal damals sehr intensiv miterlebt und weiss noch gut, wie sehr mich das aufgewühlt hatte. Dass irgendwelche Menschen ohne Wissen der Betroffenen Urteile über deren Verhalten niederschrieben, fand ich damals haarsträubend. Und dass diese «Beobachtungen» auch tatsächlich von behördlichen Stellen genutzt wurden, um Entscheidungen zu treffen, erst recht.
Es war eine Zeit des Umbruchs. Am 9. November 1989 fiel die Mauer in Berlin. Dreizehn Tage später legte die Parlamentarische Untersuchungskommission ihren Bericht vor und machte publik, dass die Bundesanwaltschaft rund 900’000 Fichen über Personen und Organisationen angelegt hatte. Vier Tage darauf, am 26. November, stimmten 35,6 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer für die Abschaffung der Armee.
Kurz zuvor hatte das revidierte Eherecht verheiratete Frauen aus einer immer noch unfassbaren Abhängigkeit befreit: So brauchte bis 1988 eine Ehefrau zum Beispiel die Zustimmung ihres Mannes, um erwerbstätig zu sein. Ein Jahr nach dem PUK-Bericht sprach dann das Bundesgericht den Innerrhoderinnen das Stimmrecht zu, als letzten Frauen der Schweiz.
Bei uns jüngeren Linken machte sich damals die Zuversicht breit, dass sich das Fortschrittsnarrativ auch im Bezug auf die gesellschaftliche Entwicklung erzählen liesse. Dass herauskam, wie 900’000 Menschen und Organisationen bespitzelt worden waren, weil sie nicht der rechten Normvorstellung entsprachen, war für mich ein weiteres Zeichen dafür, dass wir als Gesellschaft endlich am Wegräumen der rechts-konservativen Verblendungen der Nachkriegszeit waren.
Als nach und nach ans Tageslicht kam, in welchem Ausmass der Schweizer Staat einen grossen Teil seiner Einwohner:innen überwachte, zogen am 3. März 1990, unter dem Motto «Schluss mit dem Schnüffelstaat», gut 30’000 Menschen nach Bern. Es war die grösste politische Demonstration jenes Jahres. Aus derselben Bewegung heraus wurde Ende April die Volksinitiative «S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei» lanciert. Sie verlangte einen neuen Artikel 65bis in der Bundesverfassung, und der bestand aus drei Sätzen: «Die politische Polizei ist abgeschafft. Niemand darf bei der Wahrnehmung ideeller und politischer Rechte überwacht werden. Die Verfolgung strafbarer Handlungen bleibt vorbehalten.» 105’664 gültige Unterschriften wurden am 14. Oktober 1991 eingereicht.
Abgestimmt wurde erst fast sieben Jahre später, am 7. Juni 1998. 24,6 Prozent sagten Ja. Kein einziger Stand nahm an, und nur 41 Prozent der Stimmberechtigten gingen überhaupt hin. Was für ein Desaster.
Warum dauerte es fast sieben Jahre? Der Bundesrat brauchte allein für seine Botschaft fast zweieinhalb Jahre, sie datiert vom 7. März 1994. Danach koppelte das Parlament die Initiative an das neue Staatsschutzgesetz, das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), gedacht als indirekter Gegenvorschlag. Weil das Gesetz nicht fertig wurde, verlängerte es die Behandlungsfrist der Initiative um ein Jahr. Am 21. Juni 1996 empfahl es die Initiative zur Ablehnung, das Gesetz selber verabschiedeten die Parlamentarier:innen neun Monate später, am 21. März 1997. Abgestimmt wurde dann am 7. Juni 1998 über eine Initiative aus dem Jahr 1991. Vierundzwanzig Tage später trat das BWIS in Kraft.
Die Regel, die die Verschleppung der Initiative verhindert hätte, existierte zwar zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits. Seit dem 1. April 1997 muss der Bundesrat seine Botschaft innerhalb eines Jahres vorlegen, das Parlament binnen zweieinhalb Jahren entscheiden und die Abstimmung spätestens neun Monate danach stattfinden. Für die S.o.S.-Initiative kam sie allerdings zu spät.
Natürlich wissen wir nicht, wie das Resultat ausgesehen hätte, wenn die Initiative nicht verschleppt worden wäre. Das Argument, das Problem der staatlichen Überwachung der Einwohner:innen sei mit dem BWIS gelöst, hat bei der Bevölkerung sicher gewirkt. Auch, weil es die Linke damals nicht geschafft hat, das Referendum gegen dieses Gesetz zustande zu bringen. Es fehlten 2’372 Unterschriften.
Die Zeitung, mit der sich die Bewegung während dieser Zeit selber informierte, hiess «Fichen Fritz». Es erschienen insgesamt 33 Ausgaben, die erste im Februar 1990, einen Monat vor der Demonstration, die letzte im Juni 1998, im Monat der Abstimmung. Heute liegen sie alle gescannt und frei verfügbar auf fichenfritz.ch. Ich habe sie vor bald zehn Jahren im Auftrag von grundrechte.ch digitalisiert, zusammen mit dem Buch «Schnüffelstaat Schweiz», das damals im Anschluss an den Skandal erschienen war.

Und noch etwas ist geblieben: Der grösste Teil der Fichen wurde nie vernichtet. Sie liegen im Schweizerischen Bundesarchiv, im Bestand «Fichen, Karteien und Sammlungen des Polizeidienstes». Wer wissen will, ob es eine über ihn gibt, stellt dort ein Einsichtsgesuch und legt eine Ausweiskopie bei.
Verschleppung funktioniert, weil Empörung ein Verfallsdatum hat. 1990 gingen gut 30’000 Menschen auf die Strasse, 1998 blieben 59 Prozent der Stimmberechtigten zu Hause. Man muss ein Thema nur lange genug liegen lassen, bis das Ereignis langsam verblasst.
Weil das Thema staatliche Überwachung aber nie vorbei ist und es immer wieder neue Vorstösse gibt, den sogenannten Staatsschutz auszubauen, jüngstes Beispiel ist die VÜPF-Revision, bleibt uns nichts anderes übrig, als immer wieder daran zu erinnern, dass es mal eine Zeit gegeben hat, wenn auch nur eine kurze, in welcher die Empörung darüber gross war.