Vor ein paar Wochen wurde bekannt, dass die CH Media Opfer von einem Ransomware-Angriff geworden ist und dass ein Teil der erbeuteten Daten im sogenannten Darknet verfügbar seien.
CH Media geht vorsorglich gegen Medien vor, die über den Inhalt der nun verfügbaren Daten berichten wollen. Reto Vogt, Chefredaktor des Online-Magazins Inside-IT, findet das ziemlich falsch und wehrt sich dagegen.
Es gibt in der Tat gute Gründe, die dafür sprechen, dass man die Weiterverbreitung von Daten, die nicht in fremde Hände gehören, verhindert. Zum Beispiel weil dadurch, die Höhe der Summe, die erpresst werden kann, reduziert wird. Denn wenn es klar wird, dass der Schaden relativ klein ist, den man durch eine Veröffentlichung der Daten, erreichen kann, wird es vieleicht weniger attraktiv solche Angriffe durchzuführen.
Ein interessanter Aspekt ist, dass CH-Media nicht nur durchgesetzt hat, dass Inside-IT eine bestimmte Passage löschen musste, sondern dass die Redaktion die Daten nicht aus dem Darknet downloaden und bearbeiten darf. Rechtsanwalt Christian Laux vertritt die Meinung, dass dieses Recherche-Verbot gegen das Informationsrecht verstosse.
Die Regeln des Informationsrechts sind klar. Man darf lesen, was man hat. Was man nicht darf: Spezielle Zugriffssicherungen überwinden. Man darf also nicht Passwörter hacken oder in ähnlicher Qualität gesicherte Hürden überwinden.
Christian Laux, Inside-IT, 12. Mai 2023
Sind wir gespannt, demnächst soll die Verhandlung am Handelsgericht Aarau stattfinden.
Kommentare