Bislang offenbar keine Reaktion der Bundesanwaltschaft auf Strafanzeige des EFD bezüglich Missbrauch der Identität von Bundesrätin Keller-Sutter

Seit mehr als einem halben Jahr missbrauchen Kriminelle den Namen von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, um eine betrügerische Plattform zu bewerben. Obwohl das Finanzdepartement schnell handelte und bereits im September 2023 eine Strafanzeige einreichte, hat die Bundesanwaltschaft bis heute offenbar nicht darauf reagiert, wie “Schweiz am Wochenende” in ihrer Ausgabe vom 27. April 2024 berichtet.

Das Finanzdepartement (EFD) hat daher bereits am 8. September 2023 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Betrug eingereicht. Diese hat bis zum heutigen Tag noch nicht entschieden, ob sie ein Strafverfahren eröffnet, den Fall ad acta legt oder ihn mangels Zuständigkeit an kantonale Strafverfolgungsbehörden überweist.

Kriminelle werben mit Bundesrätin Keller-Sutter für dubiose Anlagen: Jetzt reicht sie persönlich Strafanzeige ein – Aargauer Zeitung – aufgerufen am 27.4.2024 (Paywall)

Als Privatperson hat die Bundesrätin nun eine zweite Klage bei der St. Galler Staatsanwaltschaft eingereicht.

Seit der Einführung des revidierten Datenschutzgesetzes am 1. September 2023 ist Identitätsmissbrauch in der Schweiz ein Straftatbestand.

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