275’000 CHF wollte das Bundesamt für Landwirtschaft als Gebühr für die Herausgabe der Liste der Subventionsempfänger von einem Journalisten des Beobachters verlangen. Diese Gechichte zeigt sehr schön, dass das Öffentlichkeitsgesetz u.A. an dieser Möglichkeit, den Aufwand für das Bereitstellen der Informationen in Rechnung zu stellen, krankt.
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