Zur Geschichte der Nachrichtendienstüberwachung durch die GPDel

Immer wenn es in der Schweiz in Sachen Geheimdienste Ärger gibt, kommt die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Schweizer Parlamentes ins Spiel. So auch jetzt wieder, wenn es darum geht die Hintergründe des Datendiebstahls durch einen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes zu beurteilen.

Im letzen Jahr konnte die GPDel, die im Nachgang zum Fichenskandal der 1980er und 1990er Jahre entstanden ist, ihr 20-Jähriges Bestehen feiern. In diesem Zusammenhang hat sie in ihrem Jahresbericht 2012 einen kurzen und lesenswerten historischen Abriss über ihre eigene Entstehungsgeschichte und ihre Entwicklung währen der Jahre 1992 bis 2012 veröffentlicht (PDF). Dort können wir nachlesen, wie sich der Bundesrat gegen diese parlamentarische Oberaufsicht gewehrt hat und wie aber deren Befugnisse, trotz dieser Widerstände, laufend ausgebaut werden konnten.

Es ist natürlich besser eine solche parlamentarische Aufsicht über die “Geheimbereiche” der Verwaltung zu haben, als keine. Doch zeigt gerade auch ein Blick auf die Liste der Berichte, die GPDel in den 20 Jahren ihres Bestehens bereits abgeliefert hat, dass es nicht wirklich möglich ist, Geheimdienste zu überwachen. Die GPDel kommt meistens erst dann zum Zug, wenn die Probleme bereits entstanden sind.

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