Zum Problem der sogenannten Start-up-Besteuerung

startup-besteuerung

Gestern hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich bekannt gegeben, dass sie bei der Bewertung von Start-ups in den ersten drei Jahren den Substanzwert berücksichtigen, danach aber die Bewertung der Finanzierungsrunden zum Tragen kommt. Das diese Änderung keineswegs ein Schritt in die richtige Richtung darstellt, wie da und dort behauptet wird, können wir hier bei Roland Zeller nachlesen.

Für viele nicht Betroffene sieht es danach aus, als ob sogenannte Start-ups steuerlich begünstigt würden. Selbst die NZZ schreibt dazu: “Der Kanton Zürich erlässt Startups einen Teil ihrer Steuerlast”. Allerdings geht bei dieser Frage überhaupt nicht darum, ob und wieviel Steuern das Start-up-Unternehmen bezahlt, sondern zu welchem Wert die Aktien der Eigentümer steuerlich bewertet werden. Die Steuern werden dann von den Aktionären in Form Vermögenssteuern eingezogen und nicht vom Unternehmen. Es ist also ziemlich irreführend hier von Start-up-Besteuerung zu sprechen. Ein Start-up zahlt wie jedes andere Unternehmen seine Gewinnsteuern, wenn es welchen erwirtschaftet, und ist in dieser Hinsicht nicht begünstigt.

Das Problem ist, dass wir in der Schweiz keine Steuern auf Kapitalerträge erheben. Das führt dazu, dass ein Aktionär, wenn er seine Aktien irgendwann mal zu einem höheren Preis verkaufen kann, diese Einnahmen, die sich aus der Differenz des Verkaufspreises und der getätigten Investitionen ergeben, nicht versteuern muss, während Lohnempfänger auf ihren Einnahmen steuerpflichtig sind. Das dies als ungerecht empfunden wird, kann ich gut verstehen.

Die Lösung für dieses Steuergerechtigkeitsproblem, die die Steuerämter nun gefunden haben wollen, ist aber in der Tat ziemlich fragwürdig. Weil wir nur eine Vermögens- und keine Kapitalgewinnsteuer kennen, sollen seit ein paar Jahren die “virtuellen Vermögen”, die Bewertungen der Firmen bei Finanzierungsrunden als Grundlage für die Vermögenssteuer der Aktionäre gelten.

Das sieht auf den ersten Blick schlüssig aus, denn wenn man Aktien an der Börse kauft, werden auch die jeweiligen Aktienwerte als Basis für die Vermögenssteuer benutzt. Das Problem liegt aber nun darin, dass für Firmen, die nicht Börsenkotiert sind, kein flüssiger Markt für den Verkauf der Aktien existiert. Die Aktien können auf dem Papier noch so hoch bewertet werden, erst wenn jemand zu diesem Preis einem Aktionär die Aktien abkauft, wird der Wert real. Oder anders gesagt: Aktien der UBS kann ich jederzeit an der Börse verkaufen, sie sind fast wie Bargeld, Aktien des Start-ups XY hingegen in der Regel nicht.

Die hohen Bewertungen für einige Start-up-Unternehmen beinhalten vor allem eine Wette auf eine mögliche rosige Zukunft. Sie sind, wenn wir so wollen, reine Spekulation. Die meisten Start-Up-Unternehmen können die Hoffnungen, die diesen spekulativen Bewertungen zugrunde liegen, nicht erfüllen. Es besteht für jeden Investor, inklusive der Gründer, das hohe Risiko des Totalverlustes. Das ist so ziemlich dasselbe Prinzip wie in der Unterhaltungsbranche. Man stelle sich vor, ein Verlag müsste seine Bewertung aufgrund der Hoffnungen auf einen Bestseller, die in den einzelnen Autorenverträgen liegen, durchführen.

Die Besteuerung der Vermögen auf dieser Basis kommt also gleichsam einer Ausschaltung des Risikos des Scheiterns für den Staat gleich. Das bedeutet, der Staat entzieht sich dem Risiko, die die Aktionäre und Unternehmen eingehen und besteuert auf diese Weise Vermögen, die so gar nicht existieren. Zwei, drei Finanzierungsrunden machen noch keinen Markt und es ist verfehlt aufgrund dieser Investoren-Bewertungen auf einen Verkehrswert zu schliessen.

Wie gesagt, verstehe ich, dass es als stossend empfunden wird, dass dann im Falle eines Erfolges, die grossen Kapitalgewinne, die erzielt werden, nicht versteuert werden müssen und wir sollten uns in der Tat damit beschäftigen, ein gerechteres Steuersystem zu entwickeln. Es ist eigentlich falsch die Erträge der Produktivkräfte (Arbeit und Kapital) zu besteuern. Es wäre sinnvoller stattdessen die tatsächlichen Transaktionen zu besteuern. Für den sozialen Ausgleich, die die Progression bei der Einkommenssteuer heute bietet, müsste dann ein anderer Weg gefunden werden. Mir ist allerdings klar, dass eine solche Steuer die nächsten Jahrzehnte wohl kaum Realität werden wird. Wir könnten aber wenigstens eine Kapitalgewinnsteuer und allenfalls eine Erbschaftssteuer einführen und im Gegenzug die Vermögenssteuer abschaffen, das wäre dann ein echter Schritt in die richtige Richtung.

Kommentare

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert