Warum braucht es eine gesetzlich verankerte Netzneutralität in der Schweiz?

Jeder Mensch hat die Freiheit im Internet Inhalte und Dienste anzubieten, solange diese nicht geltendes Recht verletzen.

Dieser Grundsatz droht verloren zu gehen, wenn die Netzneutralität nicht gesetzlich verankert wird. Ein Zwei-Klassen-Internet, welches nur noch finanzstarken Medien-Konzernen den ungehinderten Zugang zu den Nutzern ermöglicht, wird von verschiedenen Interessengruppen gefordert bzw. bereits auf den Weg gebracht.

Darum muss den drei wesentlichen Prinzipien der Netzneutralität im Gesetz Geltung verschafft werden:

1. Das Prinzip, dass jedes angeschlossene Gerät mit jedem anderen frei kommunizieren können soll (‚end-to-end’-Prinzip).

2. Das Prinzip, dass jeder Netzbetreiber sein Bestmöglichstes dazu beiträgt, dass die Daten so effizient wie möglich fliessen können (‚best-effort‘-Prinzip).

3. Das Prinzip, dass jeder das Internet weiterentwickeln und eigene neue Dienste und Inhalte anbieten kann, ohne dafür die Netzbetreiber oder jemanden anderen um Erlaubnis bitten zu müssen (‚innovation-without-permission’-Prinzip).

Die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität bildet eine wichtige Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Schweiz als innovativen Forschungs- und Industriestandort. Sie ist zudem unerlässlich für die Sicherstellung der kulturellen Vielfalt sowie der Schweizerischen Identität im Internet.

Wenn die Netzneutralität nicht gewährleistet wird, übernehmen die Netzbetreiber die Kontrolle über die Inhalte. Sie werden bei Anbietern und bei den Nutzern für bestimmte Inhalte höhere Tarife verlangen können, als für andere. Das ist erstens problematisch, weil viele grosse Netzbetreiber auch selber als Inhalte-Anbieter auf dem Markt agieren und so in der Lage sind, ihre eigenen Angebote privilegiert zu behandeln. Es ist zweitens gesellschaftlich nicht wünschenswert, weil dadurch die Bildung von Oligopolen in den Informationstechnologie- und Kommunikationsbrachen gefördert wird und wir damit an Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in den Schlüsselbranchen der Zukunft verlieren würden.

Es ist zwar richtig, dass die Nutzung der Internet-Infrastruktur laufend zunimmt und weiterhin zunehmen wird. Die Kosten für den Ausbau und den Betrieb dieser Infrastruktur können aber wie bisher, unter Einhaltung der Netzneutralität, also unabhängig von Art und Inhalt der transportierten Daten, über die Endbenutzeranschlüsse verrechnet werden. Infrastrukturkosten sollen nicht durch kostenpflichtige Inhaltsangebote subventioniert werden.

Die gesetzlich verankerte Netzneutralität bildet eine der Voraussetzungen für eine kulturell vielfältige, innovative, wettbewerbsorientierte und gerechte Schweiz.

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit forderte unlängst die Sicherstellung der Netzneutralität. Hoffen wird, dass der Bundesrat und die anderen Parlamentarier dem Aufruf bald Folge leisten werden. In der kommenden Sommersession diskutiert der Nationalrat voraussichtlich die Motion von Balthasar Glättli zum Thema, eine ideale Chance für unsere Volksvertreter, sich für uns einzusetzen. Wir werden sehen.

(Dieser Beitrag erscheint gleichzeitig im Blog der Digitalen Gesellschaft)

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