Nur 2.2% der Überwachungsmassnahmen betreffen Terrorismus

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Für die Begründung einer massiv ausgedehnten Überwachungstätigkeit des Staates im Zusammenhang mit den Diskussionen um das Nachrichtendienstgesetz NDG (Referendum zustande gekommen) und der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF (Referendum angekündigt, Deine Mithilfe ist nötig) wird immer wieder behauptet, dass diese Massnahmen nötig seien, um schwere Straftaten wie Terrorismus, Organisiertes Verbrechen und Kinderpornografie zu verhindern oder aufzuklären. Die jährlich veröffentlichten Daten zu den Überwachungsmassnahmen sprechen aber eine andere Sprache. Der Verein Digitale Gesellschaft Schweiz hat die verfügbaren Informationen im Swiss Lawful Interception Report 2016 und in einer interaktiven grafischen Darstellung aufbereitet. Nur gerade 2.2% aller eingeleiteten Überwachungen im Jahre 2015 wurden unter dem Stichwort Terrorismus zusammengefasst, 1.6% betrafen das organisierte Verbrechen, und 0.7% die Kinderpornographie. Interessant wäre natürlich vor allem auch zu wissen, wieviele der insgesamt 14313 Überwachungsmassnahmen im Jahre 2015 tatsächlich etwas gebracht haben. Solange der Öffentlichkeit solche Informationen vorenthalten werden, dürfen wir wohl guten Gewissens weiterhin von Sicherheits-Esoterik sprechen.

(Persönliche Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft und engagiere mich gegen das NDG und gegen die BÜPF-Revision)

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