Keine Netzsperren im AGUR12 II Vorschlag – Es braucht trotzdem noch einmal eine Vernehmlassung

keine netzsperren agur12-ii-20170303

Gestern Abend hat die AGUR12 II ihre Vorschläge für die Revision des Urheberrechts präsentiert. Das erfreuliche daran ist auf jeden Fall, dass in diesem Vorschlag keine Netzsperren vorgesehen sind. Doch wir dürfen uns nicht zu früh freuen. Der Vorschlag beinhaltet einige bittere Pillen und die Unterhaltungsindustrie wird kaum aufgeben. Darum ist es wichtig, dass auch ein neuer Vorschlag noch einmal in die Vernehmlassung geschickt wird.

Gemäss Medienmitteilung des IGE (PDF) sind neben den Netzsperren auch die Warnhinweise für P2P-Nutzer aus dem Vorschlag gekippt. Die einzige Massnahme gegen die sogenannte ‘Internet-Piraterie’, die übrig geblieben sei, soll die Stay-Down Forderung bei nicht-kooperativen Hosting-Providern sein.

Das klingt auf jeden Fall schon viel besser, als die erste Vorlage, die im Dezember 2015 in die Vernehmlassung geschickt wurde. Aber eine sinnvolle Beurteilung dieser Massnahmen kann erst erfolgen, wenn wir die Empfehlungen der AGUR12 II im Wortlaut lesen können und vor allem erst dann, wenn der neue Vorschlag des Gesetzestextes des Bundesrates vorliegt.

Es gibt allerdings neben einigen vielversprechenden Aussagen zu den Empfehlungen wie zur vergütungsfreien Wissenschaftschranke, zu den verwaisten Werken oder zur erweiterten Kollektivlizenz auch gefährliche Warnsignale. So soll die Schutzfrist für Aufnahmen von 50 wohl auf 70 Jahre verlängert werden und es soll ein Lichtbildschutz für Fotografen eingeführt werden. Die Schutzfrist-Verlängerung ist bereits unnötig und schädlich, sollten doch im Gegenteil die absurd langen Schutzfristen im Urheberrecht verkürzt statt verlängert werden. Viel problematischer und äusserst gefährlich ist allerdings der vorgesehene Lichtbildschutz. Mit einem solchen neuen und unbegründeten Recht auf jede Art von Lichtbild unabhängig von der Schöpfungshöhe, wird einerseits von einem wesentlichen Grundprinzip im Urheberrecht abgewichen und andererseits müssen wir damit Rechnen, dass dadurch die vorhandene Public Domain weitgehend reprivatisiert werden wird. Die globalen kommerziellen Fotoarchive wie Getty Images reiben sich bereits die Hände. Nicht zu vergessen, dass dadurch auch bei uns in der Schweiz das unsägliche Abmahnwesen durch Fotografen-Tricks, welches wir aus Deutschland kennen, Einzug halten wird.

Das EJPD will nun die Vorschläge der AGUR 12 II in seine Überlegungen zur Revision des URG einfliessen lassen und via Bundesrat um Juli 2017 einen Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.

Dazu sei noch einmal in Erinnerung gerufen, dass es eigentlich einen Vernehmlassungsprozess gegeben hat, der im Gegensatz zur Behauptung der SDA-Meldung, überhaupt nicht erfolglos war. Sind doch mehr als 1200 Vernehmlassungsantworten eingegagen. Doch anstatt diese auszuwerten, hat Bundesrätin Sommaruga den Prozess kurzerhand abgebrochen und die umstrittene Arbeitsgruppe AGUR12, die bereits in den Jahren vorher erfolglos einen so genannten ‘Kompromiss’, vor allem zugunsten der Unterhaltungsindustrie, erarbeitet hat, wieder eingesetzt.

Es ist darum wichtig, dass der Bundesrat im Sommer klar macht, dass er auch einen neuen Gesetzesentwurf wieder in die Vernehmlassung schicken wird. Denn wenn es sich hier wirklich um einen tragfähigen Kompromiss handeln sollte, wie das die Pressmitteilung suggeriert, dann muss er auch keine Angst davor haben, dass er in der Vernehmlassung wieder zusammenbricht. Der viel wichtigere Grund ist aber, dass alle diejenigen, die wiederum nicht in der AGUR12 vertreten waren, die Möglichkeit haben, sich in einem klar definierten demokratischen und rechtsstaatlichen Prozess, schriftlich zur neuen Vorlage zu äussern. Nur so kann einigermassen sichergestellt werden, dass diese Meinungen im darauf folgenden parlamentarischen Prozess auch nur den Hauch einer Chance haben, gehört zu werden.

Wir müssen natürlich immer noch davon ausgehen, dass die Unterhaltungsindustrie, sowohl in der derzeitigen Phase der Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen im EJPD, wie auch später, wenn die Vorlage im Parlament ist, alles daran setzen wird, die Netzssperren wieder reinzubekommen. Warum sonst haben sich diese Kreise im Zusammenhang mit den Netzsperren im Geldspielgesetz derart ins Zeug gelegt und lobbying dafür betrieben? Sicher nicht, im jetzt aufzugeben.

Nur eine Vernehmlassung zeigt den Parlamentarierinnen und Parlementariern, wie sich die Meinungen zu diesem Gesetz in unserem Land darstellen.

 

Kommentare

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert