Jetzt geht die Alpiq-PR-Agentur auch noch gegen die Pressefreiheit vor, und bemüht dazu das Urheberrecht.

alpiq-pressefreiheit

Offenbar hat Dominik Feusi die PR-Agentur, die für den Energiekonzern Alpiq eine Strategie zur Manipulation der Öffentlichkeit und der Politik erarbeitet hat auf dem falschen Fuss erwischt. Wie er gestern via Twitter erklärte, wurde er von einem Rechtsanwalt im Namen der Agentur abgemahnt:

Der Journalist wird aufgefordert den Bericht zu löschen, da es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handle. Zurzeit ist der Bericht auf BaZ Seite noch verfügbar, aber wohl nicht mehr lange (hier gibt es eine Alternative).

Wir sehen wieder einmal ein schönes Beispiel dafür, wie das Urheberrecht missbraucht wird, um gegen die Pressefreiheit und unliebsame Berichterstattung vorzugehen. Das Urheberrecht soll Urheber schützen, aber dieser Schutz darf und kann nicht absolut gelten. Es gilt in solchen Fällen zwischen den Rechten des Urhebers und dem Öffentlichen Interesse bzw. dem Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit abzuwägen. Das sieht offenbar auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so:

«Die EMRK schütze das geistige Eigentum aber nicht uneingeschränkt. Vielmehr müsse das Recht des Urhebers in jedem Einzelfall gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit der Medien und ihrer Nutzer abgewogen werden.»

und

«Das Recht Meinungsfreiheit ist eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft sowie eine der wichtigsten Bedingungen der Entwicklung und Entfaltung des Einzelnen.»

Ich denke, hier liegt auf jeden Fall ein grosses öffentliches Interesse vor. Der Bericht zeigt, wie die Öffentlichkeit und die Politik hätte manipuliert werden sollen. Die Frage, ob die Verluste der Energie-Infrastruktur durch die Öffentlichkeit zu bezahlen sind, ist klar eine politische Frage und diese muss von informierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden können. Dabei sind die Erkenntnisse, die sich aus der Publikation des Berichtes durch Dominik Feusi und die BaZ ergeben von grosser Bedeutung. Kommt dazu, dass im Schweizerischen Urheberrechtsgesetz die Nutzung von Werken im Zusammenhang mit der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse (Art. 28 URG) ausdrücklich erlaubt ist.

Der Versuch, diese Informationen, durch den missbräuchlichen Griff zum Urheberrecht, wieder aus dem Verkehr zu ziehen, zeugt von wenig Verständnis für die Demokratie und zeigt vor allem, dass keine Einsicht vorhanden ist und man offenbar weiterhin vor hat, mit aller Macht, die eigenen Interessen durchzudrücken. So sieht also führende strategische Kommunikation aus.

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