Fernmeldebericht des Bundesrates: Es sieht nicht gut aus für die Netzneutralität in der Schweiz

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Heute hat der Bundesrat seinen neuen Fernmeldebericht veröffentlicht und eine Revision des Fernmeldegesetzes angekündigt. Der Bericht ist 80 Seiten stark. Ich habe ihn noch nicht lesen können, einzig das Kapitel zur Netzneutralität (S. 43 ff) habe ich durchgesehen.

Der Bundesrat sieht zwar die Probleme, die ohne gesetzlich sichergestellte Netzneutralität auf uns zu kommen:

Es bestehe aber insofern ein Diskriminierungspotenzial, als Netzbetreiber versucht sein könnten, ihrer Kundschaft ei- gene Inhalte, Anwendungen oder Dienste mit deutlich besserer Qualität zu übermitteln als Inhalte, Anwendungen oder Dienste anderer Herkunft. (S.43)

Und zeigt auch welche Massnahmen nötig wären:

Denkbar wäre, dass eine neue Bestimmung in das Fernmeldegesetz aufgenommen würde, wonach die Kundinnen und Kunden generell ein Anrecht auf Nutzung der Dienste, Anwendungen, Inhalte und Endgeräte ihrer Wahl hätten (Abstrakte Netzfreiheiten). Damit würde sichergestellt, dass die Kund- schaft weiterhin die Wahlfreiheit bei der für die Kommunikation verwendeten Mittel behielte und nicht in Blockadesituationen geraten könnte. (S.45)

und:

Als weitere Massnahme zur Sicherstellung der Wahlfreiheit der Kundschaft und der Aufrechterhaltung der dem Internet eigenen Innovationskraft wäre die Aufnahme eines Verbots der ungerechtfertigten Behinderung oder Schlechterstellung von Diensten Dritter und damit ein Nichtdiskriminierungsgebot möglich. Dies würde verhindern, dass einzelne Dienste blockiert oder in ihrer Qualität verschlechtert würden, ausser zur Abwehr von Angriffen auf die Integrität der Netze und zur Einhaltung staatlicher Vorgaben wie etwa der Filterung von Inhalten aus gesetzlich festgelegten Schutzinteressen. Einzelne Dienste würden bei dieser Regelung gegenüber anderen Diensten nicht bevorzugt werden, es sei denn, die Kundschaft willigte dazu im Einzelfall explizit ein. Die Rücknahme einer einmal gegebenen Zustimmung müsste dabei möglich sein. (S. 45)

kommt dann aber erstaunlicherweise trotzdem zum Schluss:

Im gegenwärtigen Zeitpunkt fehlen Anhaltspunkte, welche die Einführung der oben genannten Regelungen erheischen würden. (S.46)

Offenbar hat der Bundesrat nicht zur Kenntnis genommen, dass bereits heute diskriminierende Verletzungen der Netzneutralität durch Swisscom und Organge in der Schweiz Realität sind.

Immerhin will er eine Transparenzpflicht einführen:

Hingegen ist der Markt zu beobachten, um allfällige Tendenzen von diskriminierenden Praktiken früh- zeitig zu erkennen. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten sollen denn auch neu einer Informati- onspflicht gegenüber der Kundschaft und den zuständigen Behörden bezüglich vorgenommener Diffe- renzierungen unterliegen. Damit wird die notwendige Transparenz geschaffen. Die dem Bundesrat im FMG bereits heute eingeräumte Kompetenz, die Anbieterinnen von Fernmeldediensten per Verord- nung dazu zu verpflichten, Informationen über die Qualität der angebotenen Fernmeldedienste zu veröffentlichen, ist deshalb zu einer umfassenderen Transparenzverpflichtung auszubauen. (S.46)

Und so ganz geheuer scheint es ihm dann doch nicht zu sein, wenn er am Schluss dann festhält:

Da die Fernmeldedienstanbieterinnen häufig sowohl als Internetdienstleisterinnen als auch als Pro- grammverbreiterinnen auftreten und entsprechend auch eigene Inhalte auf Abruf bereitstellen, könnte die Konkurrenzsituation dazu führen, dass sie die über das Internet zugeführten Inhalte der Veranstal- ter oder Dritter zugunsten eigener Angebote blockieren. Auf der anderen Seite ist es denkbar, dass die Veranstalter für entsprechende Angebote eine Privilegierung wie beispielsweise die Einrichtung einer garantierten Verbreitungspflicht verlangen. Beide Themenkomplexe wären im Kontext der Netz- neutralität zu betrachten und könnten eine entsprechende formellgesetzliche Verankerung notwendig machen. (S.46)

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