Die sogenannte Breitband-Grundversorgung wurde verdoppelt, eine fünfundzwanzigfache Erhöhung wäre angezeigt gewesen.

Breitband-Abdeckung >20 Mbit/s Download, Quelle: Schweizer Breitbandatlas
Breitband-Abdeckung >20 Mbit/s Download, Quelle: Schweizer Breitbandatlas

Der Bundesrat hat heute eine revidierte Verordnung über Fernmeldedienste veröffentlicht. Die Verordnung verpflichtet die Grundversorgungskonzessionärin (Swisscom) allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen einen Breitband-Internet-Anschluss zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung zu stellen. In der revidierten Verordnung wurden die staatlich garantierten Bandbreiten nun auf 2/0,2 Mbit/s. verdoppelt, wobei der Höchstpreis, der dafür verlangt werden kann, weiterhin bei CHF 55.– bleibt. Mehr dazu auch bei Martin Steiger.

Eine solch niedrige Bandbreite vorzuschreiben ist natürlich ein Witz. Wenn man schon eine exklusive Grunversorgungskonzession vergibt, dann sollte diese mit Auflagen versehen sein, die erstens etwas bringen und zweitens den Realitäten entsprechen. Es ist für die Swisscom kaum eine Anstrengung nötig, die geforderten 2/0.2 Mbits zu erreichen. Gleichzeitig reicht eine solch niedrige Bandbreite heutzutage nirgends mehr hin. Gerade in den weniger zentralen Gebieten wird die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten und Dienste wie Videokonferenzen, oder das gemeinsame Bearbeiten von grossen Dateien immer wichtiger. Ein Breitband-Internet-Zugang für alle, der diesen Namen auch verdient, wäre ein echter Innovationstreiber und Wettbewerbsvorteil, gerade auch für Randregionen. Der Bundesrat hätte darum die Konzessionärin zu mindestens 25 Mbit/s (symmetrisch) verpflichten sollen.

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