Die Schweiz ist kein Paradies für Piraten

Was Jürg Altwegg in der FAZ über die urheberrechtliche Situation in der Schweiz von sich gibt, entbehrt jeder Grundlage. Es fehlt mir allerdings die Zeit, hier im Detail auf alle Punkte einzugehen. 

Doch eines wollen klar und unmissverständlich festhalten: Die Schweiz ist in keiner Art und Weise ein Paradies für Piraten. Es gibt in der Schweiz keinen mir bekannten Fall von fortwährender gewerblicher Urheberrechtsverletzung, gegen welche die Rechteinhaber nicht vorgehen könnten. Im schweizerischen Urheberrechtsgesetz ist unter Art. 67 deutlich festgehalten, dass Verletzungen des Urheberrechts strafbar sind.

Was die US-Unterhaltungsindustrie möchte, sind zum Beispiel Netzsperren von unliebsamen Websites, deren Server bzw. Verantwortliche sich im Ausland befinden. Massnahmen, die meines Wissens auch in Deutschland nicht gerade beliebt wären.

Herr Altwegg fragt sich dann am Ende des Artikels, ob der Umstand, dass wir auf dieser Watchlist eines Kongressausschusses sind, den politischen Prozess im Bezug auf die Umsetzung der Vorschläge der AGUR12 beschleunigen würde. Wer solche Hoffnungen hegt, zeigt ein äusserst fragwürdiges Demokratieverständnis. Es kann ja wohl nicht sein, dass die Schweiz ihren Gesetzgebungsprozess beschleunigt, nur weil ein paar Kongressabgeordnete in den USA sich von der Lobby der Unterhaltungsindustrie dazu haben hinreissen lassen, uns auf ihrer Liste stehen zu lassen.

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