Umbenennung von heissen Kartoffeln

Die politisch motivierte Umbenennung von Aspekten unseres Daseins ist nichts neues. Wir alle kennen die Geschichte von den Zwillingsbegriffen Atomkraft und Kernkraft, wobei hier nicht wirklich geklärt ist, wieviel Zufall in dieser Zweiteilung steckt.

Ziemlich klar sieht es aber bei den Umbenennungen von heissen politischen Kartoffeln neueren Datums aus. So hat kürzlich der Spiegel vermeldet, dass die CDU/CSU von der “Vorratsdatenspeicherung” abrücke. Im Artikel können wir dann lesen, dass das Vorhaben nun einfach in “Mindestspeicherfristen” umbenannt wurde.

Auch in der Schweiz haben die Renaming-Spezialisten der politischen Kommunikation kürzlich wieder zugeschlagen. Da können wir in der Medienwoche erstaunt davon lesen, dass das “Leistungschutzrecht [in der Schweiz] vom Tisch sei” und dass der Verband Schweizer Medien sich davon verabschiede. Allerdings stellt sich dann heraus, dass sie einfach auf den Begriff verzichten und ihre Forderungen weiterhin im Rahmen einer Anpassung des Schweizer Urheberrechts umgesetzt haben wollen. 

In beiden Fällen bleiben die dahinterliegenden inhaltlichen Forderungen unverändert bestehen. Es geht offenbar vor allem darum, den politischen Gegnern die kommunikative Angriffsfläche zu nehmen.  Sicherlich kann eine solche Begriffsanpassung auch den Weg frei machen, wieder über Argumente zu diskutieren, statt sich nur Kampfbegriffe um die Ohren zu schlagen. Das wäre die positive Seite der Medaille. Allerdings müsste man dieses Ziel dann auch in der Kommunikation so darstellen. “Der Begriff «Leistungsschutzrecht» ist belastet, darum soll er nicht mehr gebraucht werden” oder “Die Union gibt der «Vorratsdatenspeicherung» den neuen Namen «Mindestspeicherfrist». 

(Bild: © XtravaganT – Fotolia.com)

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