Eine neue SRG mit CC-Inhalten und ohne Sender

Es wird wieder einmal darüber diskutiert, was die SRG im Internet publizieren dürfen soll, und was nicht. Die Presseverleger möchten ihre Inhalte in Zukunft im Internet gerne kostenpflichtig anbieten, da käme ihnen ein durch Zwangsgebühren finanziertes und ausgebautes SRG-Online-Angebot ziemlich in die Quere, finden sie. Sie schlagen unter anderem vor, dass die SRG ihre Angebote den Verlegern zur Online-Verwertung zur Verfügung stellen soll und sie dafür im Gegenzug einen Teil der Einnahmen abliefern würden (PDF).

Das ist ein interessanter Ansatz, allerdings sollten wir noch viel weiter gehen. Denn es darf nicht soweit kommen, dass die durch unsere Gebühren finanzierten Inhalte am Ende von den Presseverlegern hinter ihren Paywalls weggesperrt werden.

  1. Die SRG betreibt keine Sender mehr, weder Fernsehen noch Radio, sondern produziert nur noch Inhalte und zwar in allen sinnvollen Formaten, ja auch Texte.
  2. Die Produktionen werden vollständig durch die Radio- und TV Empfangsgebühren finanziert, die wir in derselben Höhe wie bisher beibehalten.
  3. Alle Produktionen, die die SRG publiziert, werden unter einer Creative Commons BY-SA Lizenz ins Netz gestellt inkl. den Raw-Formaten, sowie allen Meta-Daten und den Daten und Dokumenten, die bei der Produktion angefallen sind (Footage, usw.).
  4. Alle Personen und Organisationen weltweit dürfen diese Produktionen und Daten in ihren eigenen Kanälen beliebig einsetzen, verwerten und damit Geld verdienen, solange sie sich an die Bedingungen der CC-BY-SA Lizenz halten. Sprich, solange die, unter Beizug dieser Inhalte erstellten, neuen Produktionen mit den korrekten Quellenangaben versehen sind und  auch wieder unter dieser Lizenz verfügbar gemacht werden.
  5. Welche Inhalte die SRG produziert, bleibt im ähnlichen Rahmen des bestehenden Leistungsauftrages ihr, bzw. ihren Redaktionen überlassen. Sie soll sich aber hauptsächlich auf das konzentrieren, was die privaten Anbieter nicht produzieren wollen. Hintergundsendungen, Recherchen, Reportagen zu Politik, Kultur und alles was an den Rändern der Gesellschaft geschieht und gefördert werden soll.
  6. Das komplette Archiv der SRG wird unter denselben CC-BY-SA Lizenzbedingugen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Eine solche SRG würde der Service-Public-Idee am ehesten gerecht werden und alle Beteiligten würden davon profitieren. Die privaten Medienanbieter, weil sich ihnen durch den Verzicht der SRG auf eigene Sender neue Möglichkeiten bieten und weil sie die SRG-Inhalte nutzen können, wenn sie wollen. Der SRG weil damit der Kampf mit den privaten Anbietern um Werbegelder und Quoten ein Ende hätte und sie sich auf alles das konzentrieren könnte, was in der Medienlandschaft fehlt. Und natürlich das Publikum, das sich einer neuer Vielfalt von Inhalten und Zugangsmöglichkeiten erfreuen könnte.

Gleichzeitig müsste man natürlich die Konzessionspflicht für Radio- und TV-Anbieter komplett aufgeben.

Im Zusammenhang mit dem Gebührensplitting sähe ich zwei Szenarien. Entweder wir verzichten volltändig auf diese Subventionierung privater Medienhäuser, oder ein Teil der Gebühreneinnahmen wird über einen Medienfonds bereitgestellt, aus welchem Produktionen finanziert werden, die von jedem Journalisten und jeder Journalistin eingereicht werden können. Es soll ja darum gehen, Inhalte zu fördern, nicht Institutionen.

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