Der eigentliche Skandal in Sachen Internetüberwachung in der Schweiz

Die WOZ hat gestern Abend darüber berichtet, dass die Provider nun die technische Infrastruktur bereitstellen müssen, um die Echtzeit Überwachung des Internet Verkehrs zu ermöglichen. Einige Bloggerkollegen haben das Thema aufgenommen und weiterverbreitet (Annubis, BloggingTom, Karsten Füllhaas und der Journalistenschredder). Sogar in Deutschland bei heise online war der WOZ Artikel ein Thema und uch die neu gegründete Piraten Partei Schweiz arbeitet seit gestern Abend im Rahmen ihrer derzeit noch sehr beschränkten Möglichkeiten an einer Stellungnahme.

Damit es hier nun kein Missverständnis gibt: Ich habe mich gestern über den Überwachungsstaat Schweiz geärgert und ärgere mich noch immer.

Allerdings glaube ich nicht, dass wir hier einen neuen Skandal haben, denn im Gegensatz zum WOZ Artikel, habe ich den Eindruck, dass die rechtlichen Grundlagen gegeben sind, und dies schon seit einigen Jahren:

Im Bundesgesetzt betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) – SR 780.1 steht zwar nichts von Internet, da hat die WOZ recht, aber in der darauf aufbauenden Verordnung (VÜPF) – SR 780.11 steht alles klipp und klar drin und diese Verordnung wurde offenbar bereits 2001 in Kraft gesetzt. Im Parlament wurde auch des öftern über diese Verordnung gesprochen (Beispiele aus der Geschäftsdatenbank der Bundesversammlung hier und hier). Es ist also nicht, so, dass wir davon nichts hätten wissen können.

Und das ist doch der eigentliche Skandal: Wie ist es möglich, dass ein solches Bundesgesetz ohne Nebengeräusche einfach so im Parlament durchflutscht und sich niemand dagegen gewehrt hat? Wo waren unsere behördenkritischen Parlamentarierer auf der linken wie auf der rechten Seite als mit dem BÜPF diese Grundlagen geschaffen wurden. Wo waren unsere Wachhunde der sogenannten vierten Gewalt als die Verordnung in Kraft gesetzt und mehrmals auch im Parlament in Debatten erwähnt wurde?

Das ist der Grund warum wir offenbar eine Piraten Partei brauchen und warum ich dafür bin, diese Partei zu unterstützen, auch wenn noch vieles Unklar ist.

Kommentare

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  1. Mit Deiner Einschtzung zum VPF gehe ich nicht ganz einig. Meiner Ansicht nach sind im Artikel 24 abschliessend die berwachungstypen beschrieben. Und da geht es ausschliesslich um E-Mail und Zugangsdaten. Allerdings wird die Verordnung vom Bundesrat erlassen…

  2. Da hast Du recht, das ist ein interessanter Hinweis. Die Abstze f,g,h, die sich nicht auf E-Mail beziehen, bezeichnen nur rckwirkende berwachung.

    Die grundstzliche Problematik allerdings bleibt fr mich bestehen. Die berwachungsmglichkeit an sich und der viel zu lange Katalog von Straftaten die zur berwachung qualifizieren.