Autonom ist autonom, auch beim Nachvollzug

Im Zusammenhang mit unserem Verhältnis zur Europäischen Union wird immer wieder erwähnt, dass wir uns zwar vormachten, weiterhin ein unabhängiges Land zu sein, uns aber letztlich nichts anderes übrige bliebe als das, was die EU ohne unser Zutun entscheidet nachvollziehen zu müssen. So zum Beispiel im Beitrag von Pascal Krauthammer "EU und schweizer Recht" in der DRS1 Nachrichtensendung Rendez-Vouz vom 28. August 2006.

Die Entscheidung eine EU-Richtlinie in unser Rechtssystem zu übertragen (automomer Nachvollzug) ist gemäss dieser Argumentation weniger Wert, als zum Beispiel die Entscheidung als Mitglied der Union gegen eine Vorlage zu sein und diese, vielleicht durch das eine oder andere "Zückerchen" versüsst, dann trotzdem übernehmen zu müssen, weil man zu einer Minderheit gehörte.

Ich bin da anderer Meinung, und es geht hier nicht um die Frage ob ich einen EU-Beitritt dereinst befürworten werde oder nicht (ist im Moment sowieso kein Thema).

Wir sind unbabhängiger als Nicht-Mitglied, weil wir nur so die echte Option haben, uns gegen die Übernahme von bestimmten EU-Richtlinien zu entscheiden.

Es mag zwar Gründe geben, einen Freiheitsgrad zugunsten von anderen Werten abzugeben. Es mag also gute Gründe geben, die für einen EU-Beitritt der Schweiz sprechen, aber eines ist sicher: Als EU-Mitglied verlieren wir ein Stück Entscheidungsfreiheit, welche wir heute noch haben. Egal wieviel wir autonom nachvollziehen, es bleibt autonom.

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