In der Schweiz müssen wir 70 Jahre warten, Kanada und Neuseeland nur 50

Class_of_2015___The_Public_Domain_Review

Dieses Jahr fallen in der Schweiz die Werke von Künstlern wie Edvard Munch, Wassily Kandinsky, Glenn Miller oder Antoine de Saint-Exupéry in die Public Domain, weil sie alle vor mehr als 70 Jahren gestorben sind. In der Schweiz, wie auch in vielen anderen Ländern dauert die Schutzfrist für urheberrechtlich geschützte Werk absurd lange 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Diese 70 Jahres-Frist wäre eigentlich durch die Internationalen Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums nicht vorgeschrieben. In diesen Abkommen wird die Mindestschutzdauer auf 50 Jahre nach dem Tod festgesetzt, was immer noch viel zu lange ist, aber immerhin wären es 20 Jahre weniger. In Kanada, Neuseeland, Japan und vielen anderen Ländern hat man sich z.B. auf diese 50 Jahre beschränkt und ich denke nicht, dass diese Länder deswegen ein Problem im Bezug auf ihre kulturelle Produktion haben.

Wenn wir uns dann nächstes Jahr mit der Revision des Urheberrechts in der Schweiz und den Verschärfungsforderungen der Unterhaltungsindustrie herumschlagen, sollten wir daran denken, dass wir in der Frage der Schutzdauer bereits weiter gehen als nötig.

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