50% Rabatt für Medienschaffende im Öffentlichkeitsgesetz – unter Umständen…

Der Bundesrat führt einen Rabatt von 50% für Medienschaffende bei den Gebühren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten ein. Allerdings nur, wenn das Gesuch nicht zuviel Arbeit verursacht. Das mag ja für die betroffenen Redaktionen ein Vorteil sein, den ich Ihnen auch gönnen mag. Trotzdem bleibt es absurd, dass der Bund einerseits das Öffentlichkeitsprinzip vorschreibt, also jedem Bürger das Recht gibt, alle behördlichen Dokumente, die nicht ausdrücklich als “geheim” deklariert sind, einsehen zu dürfen, und gleichzeitig erlaubt, für die Bereitstellung dieser Dokumente Gebühren zu verlangen. Diese Gebühren können ja letztendlich mehr oder weniger willkürlich festgelegt werden und darum ist auch der neue Rabatt eine Farce. Kommt dazu, dass nicht einzusehen ist, warum dieser nur Medienschaffenden zugestanden wird, und die Behörden jederzeit “hohen Aufwand” geltend machen können, damit kein Rabatt gegeben werden muss. Ein wahrlich halbherziges Bekenntnis des Bundesrates zum Öffentlichkeitsprinzip.

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